Willkommen
SEIT VIELEN JAHREN SIND WIR ALS PRODUZENT UND IMPORTEUR VON NATURSTEIN-PRODUKTEN VERLÄSSLICHER PARTNER FÜR DIE NATURSTEIN-BRANCHE IN DEUTSCHLAND. SIE KÖNNEN BEI UNS VOLLE CONTAINER BESTELLEN ODER KLEINTEILIG VOM LAGER HAMBURG BEZIEHEN. DAS SORTIMENT IST BREIT, UNSERE PRODUKTE VON HOHER QUALITÄT. EINEN SCHWERPUNKT BILDET DER BEREICH DER NATURSTEIN-MOSAIKE. KLASSISCHE DESIGNS BESTEHEN NEBEN NEUEN KREATIONEN INMITTEN SICH WANDELNDER TRENDS. INDIVIDUELLE IDEEN UND ANREGUNGEN FINDEN HIER SCHNELLE UND KREATIVE UMSETZUNG. SO GEWÄHRLEISTEN WIR DEN DAUERHAFTEN VERKAUFSERFOLG UNSERER KUNDEN.
WIR BELIEFERN SOWOHL DEN GROß- ALS AUCH DEN FACH- UND EINZELHANDEL. AUFGRUND UNSERER WEITREICHENDEN KONTAKTE SOWIE DER BESTEHENDEN KOOPERATIONEN SICHERN WIR VOR ORT IN CHINA DIE GÜNSTIGEN EINSTANDSPREISE UND DAMIT DIE KAUFMÄNNISCHEN MARGEN FÜR DIE GESAMTE WERTSCHÖPFUNGSKETTE - VON DER ROHSTOFFBESCHAFFUNG BEI DEN MINEN UND BERGWERKEN BIS ZUR HERSTELLUNG DER NATURSTEIN-PRODUKTE IN EIGENER MANUFAKTUR ODER DURCH UNSERE KOOPERATIONSPARTNER. DURCH KONSEQUENTES QUALITÄTSMANAGEMENT UND LAUFENDES MONITORING DER PRODUKTIONSPROZESSE SOWIE DURCH DIE EFFIEZIENTE STEUERUNG DER LOGISTIK GEWÄHRLEISTEN WIR DEN AUFBAU VON STABILEN UND PROFITABLEN VERTRIEBSSTRUKTUREN. DAMIT FESTIGEN UND FÖDERN WIR NACHHALTIG DEN KAUFMÄNNISCHEN ERFOLG ALLER BETEILIGTEN.
SPRECHEN SIE MIT UNS, WENN SIE WEITERE INFORMATIONEN BENÖTIGEN.
NATURSTEIN FÜR WAND UND BODEN
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
GROßHANDEL
NATURSTEINMOSAIK
MARMORMOSAIK
KIESELMATTEN
BRUCHMOSAIK-PALLADIANA
BORDÜREN
SONDERANFERTIGUNGEN
NATURSTEIN MOSAIK, KIESEL MOSAIK, KIESELMATTEN, FLUSSKIESEL PALLADIANA, BRUCH MARMOR, MARMORMOSAIK, MARMOR FLIESEN, TRAVERTIN, QUARZIT, SCHIEFER, SANDSTEIN, NATURSTEINMOSAIK AUF NETZ, VERBLENDER, BRICKS, WAND DESIGN, FUSSBODEN DESIGN, BAD DESIGN, DUSCHE DESIGN, KUECHE DESIGN, BAD FLIESEN, KUECHE FLIESEN, KAMIN FLIESEN, POOL FLIESEN, WANDGESTALTUNG, BODENGESTALTUNG
Unsere AGB
-
1. Allgemeines
Es gelten ausschließlich unsere Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen. Durch die Annahme der von uns gelieferten Waren erklärt der Käufer sein Einverständnis mit unseren Bedingungen. Sollten einzelne Bedingungen unwirksam sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt bestehen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt oder durch Lieferung ausgeführt werden.
3. Leistungsdaten
Abbildungen, Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt sind. Änderungen in Aussehen und Funktion aufgrund von Weiterentwicklungen oder produktionsbedingten Prozessen oder etwa Farbabweichungen, marginale Qualitätsschwankungen aufgrund natürlicher bzw. rohstoffbedingter Besonderheiten stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation und begründen keine Gewährleistungsansprüche gleich welcher Art.
Angaben in Prospekten, Werbematerial oder sonstigen Informationsquellen (z.B. Internetauftritten) sind unverbindlich und keine verbindlichen Beschreibungen zur Beschaffenheit der Ware im Sinne des Gewährleistungsrechts.
4. Liefer- und Abnahmeverpflichtung
Lieferungen erfolgen bis zum bestätigen Termin. Schadensersatzansprüche aufgrund von Terminüberschreitungen stehen dem Käufer nur zu, wenn Verzug vorliegt, den wir durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Die Ansprüche sind der Höhe nach begrenzt auf 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen, und zwar für jede vollendete Kalenderwoche des Verzuges, insgesamt jedoch maximal auf 5 % des Rechnungsbetrages. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Höherer Gewalt kann sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang verlängern. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung befreit. Bei einer Verlängerung der Lieferfrist oder Unmöglichkeit der Lieferung durch Höherer Gewalt sind sämtliche Gewährleistungsrechte und Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
Rücktritt des Käufers vom Vertrag oder Annahmeverweigerung wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, sobald die Herstellung der von ihm bestellten Waren eingeleitet ist. Dies ist bereits gegeben, wenn ggf. Rohstoffe beschafft werden mussten. Teillieferungen gelten als teilweise Erfüllung der Lieferverpflichtung.
Wird die Lieferung durch Umstände verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, sind wir berechtigt, nach schriftlicher Aufforderung an den Käufer zur Abnahme der Ware mit angemessener Frist anderweitig über die Ware zu verfügen und den Käufer neu zu beliefern, wobei Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz aus ursprünglichem Fristlauf oder ein Recht zum Rücktritt ausgeschlossen sind.
Für Schäden aufgrund des An- bzw. Abnahmeverzuges haftet der Käufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Waren die vom Käufer versehentlich falsch, zuviel bestellt oder beanstandet worden ist, werden ohne unser vorheriges schriftliches Einverständnis nicht zurückgenommen. Transportkosten und Transportgefahr trägt grundsätzlich zunächst der Käufer bis zur Prüfung und ausdrücklichen Bestätigung zur Rücknahme der Ware und möglichen späteren Kostenübernahme durch uns.5. Preise und Konditionen
Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO und inklusive Verpackung, aber exklusive Versicherung und Mehrwertsteuer. Im Falle von gesondert vereinbarten Preisen und Konditionen oder Lieferbedingungen (z.B. FOB, CFR, CIF etc.) gelten die entsprechenden Standards nach Incoterms 2000. Für Lieferungen außerhalb der BRD gelten die Bedingungen EX WORKS Hamburg gem. Incoterms 2000.
6. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist (nach Annahme des Auftrags durch uns) Ihrerseits eine Anzahlung von 30 % auf die georderte Ware zu leisten. Wenn wir auf eine Anzahlung verzichten, begründet dies keine Geschäftsgrundlage und keinen entsprechenden Anspruch für künftige Aufträge oder Geschäfte. Im Falle von Bestellungen wird die Weiterleitung des Auftrages an die Fabrik erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung veranlasst.
Bei Aufträgen, die eine von der Artikelnorm abweichende Herstellung verlangen, sind wir berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme zu verlangen. Diese Anzahlung wird im Falle einer Nicht-Abnahme nicht erstattet
Bei Lieferung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Rechnungssumme spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto fällig. Hiervon abweichende Regelungen bedürften der Schriftform.
7. Zurückhaltung und Aufrechnung
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung nur mit unserer Zustimmung oder bei rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen berechtigt, auch wenn etwaige Mängelrügen oder andere Gegenansprüche vorgetragen und gelten gemacht werden.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Käufer bestehenden Forderungen, zu denen auch noch nicht fällige Forderungen aus bereits erfolgten Warenlieferungen gehören, unser Eigentum (Vorbehaltsware).
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe der Ware beinhaltet keinen Rücktritt vom Vertrag, sofern der Rücktritt nicht ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Nach Herausgabe sind wir zur anderweitigen Verwertung der Ware berechtigt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers anzurechnen, wobei wir dazu berechtigt sind, einen angemessenen Abschlag in Ansatz zu bringen, insbesondere für die Verwertungskosten, für Lagerhaltung und Transport, für saisonbedingte Unverkäuflichkeit der Ware und für bereits gebrauchte oder ausgestellte Ware. Ferner steht uns ein pauschaler Verwaltungskostenabschlag zu.
Mit Übergabe der Ware trägt der Käufer bis zum vollständigen Eigentumserwerb für die gelieferte und in unserem Eigentum befindliche Ware das Risiko des Abhandenkommens, des zufälligen Untergangs oder der zufälligen oder allfälligen Verschlechterung. Ebenso trägt er die Kosten der Lagerung. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware ausreichend gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Ansprüche, insbesondere gegen Versicherer oder Schadensverursacher, tritt der Käufer hiermit bis zur Höhe unserer Forderungen gegen ihn an uns ab.
Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen und Rechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Käufer haftet für alle Schäden, die aus unterlassener oder verspäteter Anzeige entstehen. Maßnahmen zur Sicherung unserer Forderungen und unserer Rechte, die keinen Aufschub dulden, hat der Käufer einstweilen selbst zu treffen.
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen darf der Käufer die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern bzw. verarbeiten. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder sonstigen Verfügung gegen seine Kunden oder Dritte entstehenden Forderungen oder Rechte einschließlich etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware vor oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird.
Wir ermächtigen den Käufer, die uns abgetretene Forderung ggf. für uns einzuziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Der Käufer hat eingegangene Beträge sofort an uns weiterzuleiten, soweit unsere Forderung bereits fällig ist, anderenfalls aber die Beträge für uns treuhänderisch bis zur Fälligkeit zu verwahren.
Für den Fall, dass der Käufer aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung von seinen Kunden Wechsel oder Schecks erhält, tritt er hiermit die gegen seine Kunden bestehenden Wechsel oder Scheckforderungen an uns ab, und zwar in der Höhe der von ihm abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. Verarbeitung. Das Eigentum an den Wechsel- oder Scheckurkunden wird hiermit vom Käufer an uns übertragen. Er verwahrt die Urkunden für uns.
Der Käufer räumt uns zum Zwecke der Besichtigung der Vorbehaltsware das Recht ein, seine Geschäfts- und Lagerräume zu betreten und ggf. unsere Ware von dort abzutransportieren, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.9. Reklamationen und Gewährleistung
Die geliefert Ware ist nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Mängel sind sofort, spätestens jedoch bis zum Ablauf des 10. Kalendertages nach Erhalt der Ware schriftlich bei uns anzuzeigen. Ware, die durch unsachgemäßen Umgang (Zwischen- oder Weitertransport, Lagerung, Handling) oder durch sonstige Maßnahmen (umfangreiche Stichproben, Materialprüfungen) nachträglich über das übliche Maß hinaus beschädigt wurden (gilt auch für erhebliche Beschädigungen der Verpackungen und Konfektionierungen), sind von Rücknahme und Ersatz ausgeschlossen. Ersetzt werden können ggf. nur die im ursprünglichen Lieferzustand an uns zurückgegebenen Waren.
Bei rechtzeitig angezeigten Mängeln und berechtigten Beanstandungen haben wir zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Ein Anspruch des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises besteht erst dann, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind oder die Nacherfüllung von uns endgültig verweigert worden ist.
Bei Aufträgen mit Werbeanbringung an der Umverpackung bzw. an den Kartons übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit. Der Käufer/Auftraggeber überprüft die entsprechenden Verpackungen bzw. Konfektionierungen umgehend nach Übernahme der Ware.
Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die wir durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten haben. Der Höhe nach sind Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz beschränkt auf die jeweilige Deckungssumme der bestehenden Haftpflichtversicherung. Der Käufer hat Anspruch auf Auskunft über die vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Gewährleistungsansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen für gewerbliche bzw. private Käufer.10. Datenschutz-Benachrichtung
Wir erklären hiermit, dass wir die geschäftsbezogenen Daten des Käufers speichern und versichern ausdrücklich, die Daten ausschließlich für die eingegangene Geschäftsverbindung und nur soweit es gesetzlich zulässig ist, zu verwenden. Eine Weitergabe von Geschäftsdaten erfolgt nicht.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Gerichtsstand ist Hamburg. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
Impressum
IN-ART DECOR GMBH
MAXSTR. 23
22089 HAMBURG
TEL.: 0049-(0)40-5302 9666
FAX: 0049-(0)40-5302 9660
INTERNET: WWW.IN-ART-DECOR.DE
E-MAIL: INFO@IN-ART-DECOR.DE
HRB HAMBURG: 94363
UST-ID-NR.: 814 464 452
GESCHÄFTSFÜHRER: FENG SUN
Kontakt
Büro
IN-ART DECOR GMBH
MAXSTR. 23
22089 HAMBURG
- TEL.: 0049-(0)40-5302 9666
- FAX:0049-(0)40-5302 9660
- E-MAIL:INFO@IN-ART-DECOR.DE